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29. Öffentliche Verkehrsmittel
Öffentliche Verkehrsmittel sollen nicht nur während des Aufenthalts an Stelle von privaten Pkws verwendet werden, sondern auch zur An- und Abreise. Der Betrieb hat die Gäste aktiv auf diese Möglichkeit aufmerksam zu machen und über geeignete öffentliche Transportmöglichkeiten zu informieren.
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- Fokus: Betriebe, die mit dem EU Umweltzeichen ausgezeichn...
- Zusätzliche Hinweise: Neben öffentlichen Verkehrsmitteln soll die Benutz...
- Umsetzung: Die folgenden Informationen sollten Gästen zur Ver...
- Dokumentation des Kriteriums: Gästeinformation mit Information über An- und Abre...
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